Aufgaben der oder des Vorsitzenden der Promotionskommission

Die Promotionskommission besteht aus mindestens drei fachlich ausgewiesenen Personen, darunter dem Leiter der Dissertation. Zwei der Mitglieder müssen das Promotionsrecht der MNF haben, darunter der oder die Vorsitzende. Die Zusammensetzung erfolgt nach Absprache mit ddm oder der Doktorierenden. (PVO § 16).

Aufgaben während der Dissertation:


  1. Sie oder er stellt sicher, dass die bei der Zulassung erfolgten Auflagen auch erfüllt werden.

  2. Die Promotionskommission erstellt die Doktoratsvereinbarung zu Handen des Doktoratsprogrammes und aktualisierte diese gegebenenfalls.

  3. Die Promotionskommission stellt sicher, dass eine angemessene Weiterbildung gemäss Angaben des Doktoratsprogrammes im Bereich des Themas der Dissertation erfolgt (mindestens 12 ETCS, PVO § 10). Tagungen, Sommerschulen und interuniversistäre Doktoratsprogramme können angerechnet werden, falls ein aktiver und überprüfbarer Beitrag geleistet und dokumentiert ist (PVO § 12, 2).

  4. Mindestens einmal jährlich findet eine Besprechung der Promotionskommission mit dem Dokotrierenden statt. Dies muss zu Handen des Doktoratsprogrammes schriftlich dokumentiert werden (PVO 14, 2).

  5. Allfällige  Aenderung der Zusammensetzung der Promotionskommission beschliessen und kommunizieren.

  6. Einen Wechsel der Betreuung vornehmen, falls dies angebracht erscheint.

  7. Die Kommission beschliesst über einen allfälligen Abbruch der Dissertation

Aufgaben nach Abschluss der Dissertation:

  1. Einholen von Gutachten
  2. Bestimmung der Termine der Promotionsprüfung (öffentliches Kolloqium und eine öffentliche oder nicht-öffentliche Befragung).

  3. Bestimmung des Zirkulationskreises unter Berücksichtigung der Vorgaben des Doktoratsprogrammes. Es müssen mindestens 2 Fakultätssmitglieder der MNF dem Zirkulationskreis angehören.

  4. Der Vorsitzende lässt die Gutachten mindestens 14 Tage vor dem öffentlichen Kolloquium zirkulieren.

  5. Falls die Gutachter Einwände enthalten, werden die Einwände gegen die Dissertation der oder dem Promovierenden in anonymisierter Form vorgelegt und ihr oder ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Promotionskommission entscheidet darauf, ob zusätzliche Gutachten einzuholen sind und ob die Dissertation trotz der Einwände – eventuell mit Auflagen – angenommen werden soll.

Prüfungen und Auszeichnungen:

  1. Die Promotionskommission organisiert die Durchführung der Prüfung

  2. Die Promotionskommission entscheidet ob ein Antrag auf Auszeichnung gestellt werden soll.