Abbruch der Dissertation:


Die Kommission kann einstimmig nach Anhören des Doktorierenden den Abbruch des Dissertation verlangen. Der Abbruch muss schriftlich beim Prodekan Lehre beantragt werden. Dieser entscheidet nach Anhören des Doktorierenden und der Kommission (PVO § 14).

Der Doktorierende kann jedoch von sich aus ohne weitere Formalitäten jederzeit den Abbruch seiner Dissertation verlangen. In diesem Fall ist dies dem Studiendekanat formlos mitzuteilen. Das Studiendekanat erstellt einen Leistungsausweis über die bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Kreditpunkte.