Abbruch der Dissertation:
Die Kommission kann einstimmig nach Anhören des Doktorierenden den
Abbruch des Dissertation verlangen. Der Abbruch muss schriftlich
beim Prodekan Lehre beantragt werden. Dieser entscheidet nach
Anhören des Doktorierenden und der Kommission (PVO § 14).
Der Doktorierende kann jedoch von sich aus ohne weitere Formalitäten
jederzeit den Abbruch seiner Dissertation verlangen. In diesem Fall
ist dies dem Studiendekanat formlos mitzuteilen. Das Studiendekanat
erstellt einen Leistungsausweis über die bis zu diesem Zeitpunkt
erzielten Kreditpunkte.