Auszeichnung
Die Promotionskommission entscheidet ob ein Antrag für eine
Auszeichnung gestellt werden soll.
Es müssen mindestens zwei Gutachten (davon ein externes) eine
Auszeichnung empfehlen und explizit daraufhin weisen, dass die
Dissertation zu den besten 5% der dem Gutachtenden bekannten
Dissertationen gehört.
Der Antrag für eine Auszeichnung wird vom
Fakultätsausschuss diskutiert und zur Annahme empfohlen oder dem
Prodekan Lehre zu weiteren Abklärungen übergeben. Bei einer
positiven Empfehlung wird die Auszeichnung von einem Mitglied der
Promotionskommission in der Fakultätsversammlung begründet und
anschliessend darüber in offener Abstimmung entschieden.
Das Studiendekanat führt eine Statistik über die Auszeichnungen.
Die FV wird regelmässig über den prozentualen Stand der
Auszeichnungen informiert.