Auszeichnung


Die Promotionskommission entscheidet ob ein Antrag für eine Auszeichnung gestellt werden soll.

Es müssen mindestens zwei Gutachten (davon ein externes) eine Auszeichnung empfehlen und explizit daraufhin weisen, dass die Dissertation zu den besten 5% der dem Gutachtenden bekannten Dissertationen gehört.


Der Antrag für eine Auszeichnung wird vom Fakultätsausschuss diskutiert und zur Annahme empfohlen oder dem Prodekan Lehre zu weiteren Abklärungen übergeben. Bei einer positiven Empfehlung wird die Auszeichnung von einem Mitglied der Promotionskommission in der Fakultätsversammlung begründet und anschliessend darüber in offener Abstimmung entschieden.

Das Studiendekanat führt eine Statistik über die Auszeichnungen. Die FV wird regelmässig über den prozentualen Stand der Auszeichnungen informiert.