Die Zulassung kann mit Bedingungen und Auflagen (in Form von zu besuchenden Modulen) von zusammen maximal 60 ECTS vernüpft sein. (PVO §8). Bedingungen müssen vor dem Beginn des Doktorates erfüllt sein, Auflagen müssen während des Doktorates erfüllt werden.
Nach der Anmeldung zur Immatrikulation
entscheidet der Prodekan Lehre über allfällige Auflagen und
Bedingungen nach Rücksprache mit Vertretern des entsprechenden
Faches.
Die Fachbereiche legen fest, wer die Auflagen und Bedingungen bestimmt. Sie orientieren sich an den Erfordernissen des Faches, in dem die Dissertation verfasst werden soll (PVO §8). Das heisst, Doktorierende sollen über die notwendige Grundausbildung für ihr konkretes Dissertationsprojekt verfügen und darüber hinaus angemessene allgemeine Fähigkeiten in ihrem Fach besitzen.