Durchführung der Doktorprüfung
Die Organisation der Prüfung obliegt der Promotionskommission
Der Termin für die Prüfung wird bei er Anmeldung zur Prüfung
provisorisch festgelegt.
Treffen die Gutachten nicht rechtzeitig ein, muss die Prüfung
verschoben werden.
Prüfungsberechtigt sind die Mitglieder der Promotionskommission,
Gutachterinnen und Gutachter, sowie weitere Dozierende mit
Promotionsrecht an der MNF. Es müssen mindestens drei Prüfende
anwesend sein. Zwei Prüfende müssen das Promotionsrecht der MNF
besitzen.
Die Prüfung besteht aus einem öffentlichen Kolloquium und einer
nicht-öffentlichen Befragung.