Durchführung der Doktorprüfung

Die Organisation der Prüfung obliegt der Promotionskommission

Der Termin für die Prüfung wird bei er Anmeldung zur Prüfung provisorisch festgelegt.

Treffen die Gutachten nicht rechtzeitig ein, muss die Prüfung verschoben werden.

Prüfungsberechtigt sind die Mitglieder der Promotionskommission, Gutachterinnen und Gutachter, sowie weitere Dozierende mit Promotionsrecht an der MNF. Es müssen mindestens drei Prüfende anwesend sein. Zwei Prüfende müssen das Promotionsrecht der MNF besitzen.

Die Prüfung besteht aus einem öffentlichen Kolloquium und einer nicht-öffentlichen Befragung.