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Physik-Institut

Fast-Track Programm

Das Programm richtet sich an herausragende Studierende, welche eine wissenschaftliche oder eine akademische Karriere anstreben und über einen sehr guten Bachelorabschluss verfügen oder entsprechende Empfehlungen einer anderen Hochschule mitbringen. 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fast-Track Programm erwerben einen Masterabschluss. Sie können jedoch bereits während des Masterstudiums an einer Dissertation arbeiten und an den Veranstaltungen der Graduate School teilnehmen. Das Promotionsstudium wird so effektiv um ca. 1 Jahr verkürzt.

Inhalt und Umfang

Das Fast-Track Programm umfasst:

  1. Mindestens 35 KP aus dem Masterprogramm der entsprechenden Spezialisierungsrichtung aber ohne Masterarbeit und ohne Masterprüfung. Es können nach Absprache mit dem Promotionskomitee obligatorische Module durch solche ersetzt werden, die den Forschungsabsichten des Studierenden besser entsprechen. 
  2. Einen Zwischenbericht, der in Qualität und Umfang einer Masterarbeit entspricht. Dieser Zwischenbericht wird zum inhaltlichen Bestandteil der Dissertation und muss spätestens ein Jahr nach Beginn des Programms abgegeben werden.
  3. Eine Masterprüfung, entsprechend der Studienordnung für den Masterstudiengang. 
  4. Das vollständige Graduiertenprogramm der entsprechenden Spezialisierungsrichtung.
  5. Eine Dissertation in einem im entsprechenden Gebiet üblichen Umfang.

Zulassung

Beim Fast-Track handelt es sich um einen Spezialisierten Masterstudiengang. Folgende Aufnahmebedingungen sind zu erfüllen:

  1. Bachelorabschluss der Universität Zürich mit einer Hauptfachnote von mindestens 5.5 oder eine entsprechende Empfehlung einer anderen Universität.
  2. Eignungsgespräch mit dem Studierenden und dem zukünftigen Leiter der Dissertation unter Anwesenheit mindestens eines weiteren Fakultätsmitgliedes.

Abschluss

Wurde die Masterprüfung erfolgreich abgelegt und sind alle Bedingungen zum Zwischenbericht und Kreditpunkten des Masterprogramms erfüllt, kann ein normales Masterdiplom verliehen werden. Der Zwischenbericht erfüllt in diesem Fall die Funktion der Masterarbeit. 

Die Promotion des Studierenden und die Verleihung des Doktortitels erfolgt nach den Vorgaben der Promotionsordnung der Fakultät.