Alle Doktorierenden müssen sich vor dem Beginn ihrer
Forschungsarbeit an der Universität Zürich
immatrikulieren.
Wenn Sie bereits vorher immatrikuliert waren (z.B. MSc der UZH)
können Sie über den normalen Weg im SAP einen Studiengangswechsel
vornehmen.
In allen anderen Fällen: Immatrikulation bei der
Zulassungsstelle der Abteilung der Studierenden hier.
Es gilt dort die Situation "b) Doktoratsprogramm".
Für die Immatrikulation muss eine Bestätigung des
Doktoratsprogrammes vorliegen, dass der Studierende aufgenommen
worden ist. Diese Bestätigung wird vom Leiter des
Doktoratsprogrammes ausgestellt. Eine Liste der Doktoratsprogramme
und deren Leiter findet man hier.
Doktorierende erhalten eine Ermässigung auf die
Kollegiengeldpauschale. Dafür muss eine vom Leiter oder vom
Doktoratsprogramm unterzeichnete Bestätigung vorliegen. Das
Formular dazu findet man hier.
Am besten gibt man beide Formulare gleichzeitig ab, um
Verzögerungen zu vermeiden.
Nach erfolgter Anmeldung für die Immatrikulation werden die
Unterlagen von der Kanzlei direkt dem Studiendekanat zugestellt,
welches die wissenschaftliche Zulassung
prüft.