Grundlage: PVO §26
Nach erfolgtem
Promotionsbeschluss der Studienkommission muss die Dissertation
publiziert werden. Es ist wie folgt vorzugehen:
Vor dem endgültigen Druck der Dissertation brauchen Sie das mit den Promotionsunterlagen abgegebene „Gut zum Druck“ der Titelseite mit den Unterschriften des Studiendekans und des vFM. Bitte kontrollieren Sie die Titelseite wie auch das allfällige CD-Cover, ob es mit der genehmigten Version Ihrer Dissertation übereinstimmt.
Das Titelblatt oder den Inhalt der Dissertation betreffende Textänderungen, Ergänzungen oder Streichungen sind nach dem Promotionsbeschluss nur noch mit Zustimmung der antragstellenden Fakultätsmitglieder und des Studiendekans gestattet.
Spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Promotionsbeschluss sind der Zentralbibliothek Zürich, Zähringerplatz 6, 8001 Zürich, die Pflichtexemplare abzuliefern. Die Dissertation muss mindestens im Format A5 bzw. maximal im Format A4 gedruckt sein; erlaubt sind ausschliesslich: Broschüre mit angesetztem 1 mm Presspandeckel, steife Broschüre, Papp- oder Gewebeband (die Studentendruckerei wie auch die Adag Copy AG kennen die Vorgaben).
Nach Abgabe der Pflichtexemplare senden Sie bitte die „rote Karte“ die Sie mit den Promotionsunterlagen bekommen haben, mit Ihrer gültigen Adresse an die Kanzlei der Universität Zürich, damit Ihnen die Urkunde zugestellt werden kann. Bedenken Sie, dass es nach Abgabe der Pflichtexemplare ca. 3 Monate dauert bis zum Versand der Urkunde. Allfällige spätere Adressänderungen müssen Sie der Kanzlei mitteilen, damit Sie in den Besitz der Doktorurkunde kommen. Die Verantwortung dafür liegt ausschliesslich bei Ihnen.
Erst nach Freigabe der gedruckten Pflichtexemplare sind Sie zur Führung des Titels „Dr. sc. nat.“ berechtigt.