Aufgaben des Leiters der Dissertation


Die Leiterin oder der Leiter der Dissertation muss promoviert und erfahren in der Forschung sein. (PVO § 16, 3)

Er betreut die Doktorierenden in ihrer täglichen Arbeit.

Weiter ist er verantwortlich für

  1. Gutheissung des Projektes bei der Registrierung des Doktorierenden im Studiendekanat

  2. Aufstellen der Promotionskomission

  3. Mitarbeit in der Promotionskomission

  4. zeitliche Planung der Forschungsarbeit für drei bis vier Jahre. 5 Jahre dürfen nur mit Bewilligung des Prodekans Lehre überschritten werden. (PVO §13)

Emeritierte Professoren dürfen angefangene Doktoratsprojekte fertig betreuen, aber keine neuen übernehmen (PVO § 15,4).