Die Leiterin oder der Leiter der Dissertation muss promoviert und erfahren in der Forschung sein. (PVO § 16, 3)
Er betreut die
Doktorierenden in ihrer täglichen Arbeit.
Weiter ist er verantwortlich für
Gutheissung des Projektes bei der Registrierung des Doktorierenden im Studiendekanat
Aufstellen der Promotionskomission
Mitarbeit in der Promotionskomission
zeitliche Planung der Forschungsarbeit für drei bis vier Jahre. 5 Jahre dürfen nur mit Bewilligung des Prodekans Lehre überschritten werden. (PVO §13)