Aufgaben der Doktorierenden

vor Beginn der Forschungsarbeit:

  1. Bewerbung für ein Doktoratsstudium an einem Doktoratsprogramm der MNF

  2. Immatrikulation:

  3. Nach erfolgreicher Immatrikulation erfolgt die Registrierung beim Studiendekanat MNF .

während der Forschungsarbeit:

  1. Regelmässiger Bericht des Forschungsfortschrittes an des Promotionskomittees

  2. Möglichst frühzeitig die als Auflagen verlangten Module besuchen. Ohne vollständige Erfüllung der Auflagen kann keine Promotion erfolgen.

  3. Weiterbildungskurse gemäss Vorgaben des Promotionskomittees besuchen.
  4. Teilnahme an der Lehre des Fachbereiches gemäss Vorgaben des Doktoratsprogrammes.

nach Abschluss der Dissertation:

  1. Anmeldung zur Promotionsprüfung beim Studiendekanat MNF und Abgabe der Unterlagen.

nach erfolgreicher Prüfung und nach erfolgter Promotion durch die Studienkommission:

  1. Publikation der Dissertation, gemäss Angaben hier. Nachträgliche Aenderungen des Inhaltes der Dissertation bedürfen der Genehmigung durch den Vorsitzenden des Promotionskomittees und des Prodekans Lehre.

  2. Der Doktorierende muss immatrikuliert bleiben, bis zur Abgabe der Pflichtemplare, erst danach wird das Abschlussdiplom ausgestellt.

  3. Der Doktortitel darf erst geführt werden, nachdem die Pflichtexemplare abgegeben sind.