Nach erfolgreicher Immatrikulation erfolgt die Registrierung beim Studiendekanat
MNF .
Regelmässiger Bericht des Forschungsfortschrittes an des Promotionskomittees
Möglichst frühzeitig die als Auflagen
verlangten Module besuchen. Ohne vollständige Erfüllung der
Auflagen kann keine Promotion erfolgen.
Weiterbildungskurse gemäss Vorgaben des Promotionskomittees besuchen.
Teilnahme an der Lehre des Fachbereiches gemäss Vorgaben des
Doktoratsprogrammes.
Anmeldung zur
Promotionsprüfung beim Studiendekanat MNF und Abgabe
der Unterlagen.
Publikation der Dissertation, gemäss Angaben hier. Nachträgliche Aenderungen des Inhaltes der Dissertation bedürfen der Genehmigung durch den Vorsitzenden des Promotionskomittees und des Prodekans Lehre.
Der Doktorierende muss immatrikuliert bleiben, bis zur Abgabe der Pflichtemplare, erst danach wird das Abschlussdiplom ausgestellt.
Der Doktortitel darf erst geführt werden, nachdem die Pflichtexemplare abgegeben sind.