Bildung der Promotionskommission

Spätestens 6 Monate nach Beginn der Dissertation muss die Promotionskommission gebildet werden. Der Vorsitzende der Promotionskommission meldet die Zusammensetzung an das Studiendekanat MNF.

Die Promotionskommission besteht aus mindestens drei fachlich ausgewiesenen Personen, darunter dem Leiter der Dissertation. Zwei der Mitglieder müssen das Promotionsrecht der MNF haben, darunter der oder die Vorsitzende.

Die Person mit Promotionsrecht, die durch Unterschrift auf dem Formular zur Registrierung die Verantwortung gegenüber der Fakultät übernommen hat, muss Mitglied in der Promotionskommission sein.

Das Doktoratsprgramm kann weitere Einzelheiten bestimmen.

Die Promotionskommission wird in der Regel auf Vorschlag des  Leiters  der Dissertation nach Absprache mit dem oder der Doktorierenden gebildet (PVO § 16).

Die Zusammensetzung der Promotionskommission muss spätestens 6 Monate nach Beginn der Dissertation dem Studiendekanat gemeldet werden.