Bildung der Promotionskommission
Spätestens 6 Monate nach Beginn der Dissertation muss die
Promotionskommission gebildet werden. Der Vorsitzende der
Promotionskommission meldet die Zusammensetzung an das
Studiendekanat MNF.
Die Promotionskommission besteht aus mindestens drei fachlich
ausgewiesenen Personen, darunter dem Leiter der Dissertation. Zwei
der Mitglieder müssen das Promotionsrecht der MNF haben, darunter
der oder die Vorsitzende.
Die Person mit Promotionsrecht, die durch Unterschrift auf dem
Formular zur Registrierung die Verantwortung gegenüber der Fakultät
übernommen hat, muss Mitglied in der Promotionskommission sein.
Das Doktoratsprgramm kann weitere Einzelheiten bestimmen.
Die Promotionskommission wird in der Regel auf Vorschlag des
Leiters der Dissertation nach Absprache mit dem oder der
Doktorierenden gebildet (PVO § 16).
Die Zusammensetzung der Promotionskommission muss spätestens 6
Monate nach Beginn der Dissertation dem Studiendekanat gemeldet
werden.